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Bandenkampfabzeichen



Bandenkampfabzeichen
Bandenkampfabzeichen

Das Bandenkampfabzeichen war im Zweiten Weltkrieg eine nationalsozialistische Auszeichnung für Wehrmachtsangehörige, die gegen Widerstandskämpfer und Partisanen vorgegangen waren. Partisanen galten im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten als ?Banden?,[1] vgl. auch die kollektiven Vergeltungsmaßnahmen durch Wehrmachtsangehörige.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Empfänger
  • 2 Siehe auch
  • 3 Literatur
  • 4 Weblinks
  • 5 Anmerkungen

[Bearbeiten] Empfänger

Das Abzeichen wurde am 29. Januar 1944 durch Adolf Hitler gestiftet und galt rückwirkend ab dem 1. Januar 1943. Die Verleihung sollte an Führer, Unterführer und Mannschaften aller im Kampf gegen Partisanen eingesetzten Verbände erfolgen und war in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) vorgesehen. Die Bedingungen für die Verleihung waren:

Selbst den Gefallenen und tödlich Verunglückten konnte nachträglich das Abzeichen verliehen werden, sofern sie vor dem Tod oder am Tag ihres Todes die Bedingungen erfüllt hatten. In diesem Falle sollte den Hinterbliebenen die verliehene Auszeichnung mit Besitzurkunde als Erinnerungsstück übersendet werden.

Die Aushändigung des Bandenkampfabzeichens in Gold behielt sich Himmler selbst vor. Ende des Jahres 1944 bestellte der Reichsführer-SS 10 bis 20 Bandenkampfabzeichen bei der Firma Juncker in Berlin. Diese waren in Silber vergoldeter Ausführung und mit Brillanten besetzt. Die Verleihung ist jedoch nicht nachgewiesen, und der Verbleib der Abzeichen ist ungeklärt.

Das ?Bandenkampfabzeichen? gehört zu den nationalsozialistischen Orden, deren Führung in Deutschland nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957 in keiner Form zulässig ist.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. ? Himmler erließ im Herbst 1942 die Sprachregelung, dass statt ?Partisanen? der Ausdruck ?Banden? zu verwenden sei.





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